Frühbehandlung von Kindern
Normalerweise beginnt eine kieferorthopädische Behandlung wenn die bleibenden Eckzähne oder kleinen Backenzähne durchbrechen mit etwa 9-10 Jahren. In manchen Fällen ist es jedoch erforderlich früher mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen. Dies kann schon um das 6. Lebensjahr notwendig sein, in einigen Ausnahmefällen sogar bereits ab dem 4. Lebensjahr.
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung ist sinnvoll, wenn das Kind Angewohnheiten wie eine falsche Zungenposition, Daumenlutschen oder Mundatmung statt Nasenatmung zeigt. Zudem gilt es Zahnfehlstellungen wie den Kreuzbiss, die progene Bisslage/ Vorbiss oder den offenen Biss früh zu erkennen, um einer weiteren ungünstigen Kieferentwicklung vorbeugen zu können. Ziel der frühzeitigen Behandlung ist die Korrektur der Fehlstellung oder eine Reduktion der Schwierigkeit und des zeitlichen Aufwands der späteren «normalen» kieferorthopädischen Behandlung.